Per Telefon
Über unseren Rezept-Anrufbeantworter können Sie einfach und schnell Rezepte anfordern, und das rund um die Uhr.
Rufnummer: 0491-45 45 48 48
Sie können gern Ihre Medikamente auch über diese Website bestellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur aktuell bei uns in Behandlung befindliche Patienten Medikamente bestellen können. Bitte geben Sie in das Formular Ihre Medikamentenwünsche ein.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nur noch über das so genannte eRezept verordnet.
Die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt weiter auf den bisherigen Formularen.
Die wichtigste Voraussetzung für das Erstellen eines eRezeptes ist, dass ihre Versichertenkarte im Laufe des aktuellen Quartals bereits eingelesen worden ist. Erst danach können wir für Sie tätig werden; d. h. ein Vorbereiten des Rezeptes ist nicht möglich, solange ihre Versichertenkarte im jeweiligen Quartal nicht vorgelegen hat.
Ausgenommen davon sind die meisten Privaten Krankenkassen sowie die Postbeamtenkrankenkasse.
Bitte nennen Sie uns bei der Bestellung von Rezepten immer das Medikamente bzw. die Hilfsmittel mit Namen, ggf. Wirkstoffmenge, Packungsgröße und Anzahl.
Ebenfalls benötigen wir Ihren Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Die Verordnung eines Medikamentes erfordert die sorgfältige Prüfung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Wir benötigen einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden bzw. zwei Arbeitstagen für die Prüfung ihrer Rezeptwünsche.
Hinweis: Sollte Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal noch nicht in unserer Praxis eingelesen worden sein, können Rezepte nur nach Vorlage der Versichertenkarte erstellt werden.
Über unseren Rezept-Anrufbeantworter können Sie einfach und schnell Rezepte anfordern, und das rund um die Uhr.
Rufnummer: 0491-45 45 48 48
Bitte schreiben Sie Ihre Medikamentenwünsche auf ein DIN A 4 – Blatt und faxen die Bestellliste an Faxnummer: 0491-45 45 48 99.
Sollten Sie Rezepte persönlich in der Praxis bestellen, bedenken Sie bitte, dass wir auch diese Rezepte erst 48 Stunden später ausgeben können.