Aktuelles

Praxisurlaub

In Zeit vom 7. Oktober 2024 bis zum 11. Oktober 2024 bleibt die Praxis wegen Urlaubs geschlossen.

Die diabetologische Vertretung in dringenden Fällen übernimmt die Praxis Dr. Elmar Scheche, Norddeicher Str. 34 in 26506 Norden, Tel. 04931-6806.

Die endokrinologische Vertretung erfolgt durch die Praxis Dr. Iris van de Loo, Gerold-Janssen-Str. 2A in 28359 Bremen, Tel. 0421-6969300.

 

Einführung des eRezeptes

Liebe Patientinnen und Patienten,

zum 1. Januar 2024 schreibt der Gesetzgeber vor, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch über das so genannte eRezept verordnet werden dürfen.

Die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt weiter auf den bisherigen Formularen.

Wir haben in unserer Praxis bereits vor Beginn der gesetzlichen Verpflichtung ab dem 4.12.2023 mit dem Ausstellen von eRezepten begonnen.

Die wichtigste Voraussetzung für das Erstellen eines eRezeptes ist, dass ihre Versichertenkarte im Laufe des aktuellen Quartals bereits eingelesen worden ist. Erst danach können wir für Sie tätig werden; d. h. ein Vorbereiten des Rezeptes ist nicht möglich, solange ihre Versichertenkarte nicht vorgelegen hat.

Nach wie vor erfordert die Verordnung eines Medikamentes die sorgfältige Prüfung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Um diese ausreichende Sorgfalt zu gewährleisten, können keine eRezepte während der laufenden Sprechstunde erstellt werden. Wir benötigen einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden bzw. zwei Arbeitstagen für die Prüfung ihrer Rezeptwünsche. Bestellungen, die nach Praxisschluss am Freitagmittag eingehen, können deswegen erst ab dem darauffolgenden Mittwoch eingelöst werden.

Der große Vorteil des eRezeptes liegt darin, dass sie zur Abholung des Rezeptes nicht erneut in die Praxis kommen müssen. Nachdem das eRezept elektronisch durch die Ärztin oder den Arzt signiert wurde, wird es auf einem zentralen Server gespeichert. Sie können es dann mit ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Ein Papierdokument ist hierfür nicht erforderlich.

Auch weitere eRezepte innerhalb eines Quartals erfordern kein erneutes Aufsuchen der Praxis, sondern das eRezept kann dann ebenso nach 48 Stunden bzw. zwei Arbeitstagen, d. h. ab Mittwoch nach einem Wochenende in der Apotheke eingelöst werden.

Sollte es im Rahmen der Einführung des eRezeptes zu Verzögerungen oder Störungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.